Pflegegeldrechner - Plegegrad einfach bestimmten
Für ambulante Betreuung, Pflege, Hauswirtschaft und co.
Für ambulante Betreuung, Pflege, Hauswirtschaft und co.
Im Jahr 2025 treten zahlreiche Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen in Kraft. Ziel dieser Anpassungen ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die finanziellen Belastungen angesichts steigender Kosten zu reduzieren. Hier finden Sie einen ausführlichen Überblick über alle relevanten Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Diese Anpassung betrifft verschiedene Leistungen, von Pflegegeld und Sachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Kurzzeitpflege oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Besonders letztere können helfen, das Zuhause an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen, beispielsweise durch den Einbau barrierefreier Zugänge.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte, was zu einer moderaten Mehrbelastung für Versicherte führt. Ziel ist die nachhaltige Finanzierung der erhöhten Pflegeleistungen, insbesondere bei steigender Nachfrage nach Dienstleistungen wie ambulanter Betreuungsdienst, Alltagshilfe oder Haushaltshilfe.
Die Änderungen sind Teil der schrittweisen Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch finanzielle Entlastungen und optimierte Leistungen – beispielsweise in Form von ambulanter Betreuung oder Unterstützung bei der Hauswirtschaft – besser zu fördern.
Der Entlastungsbetrag, der zur Unterstützung von haushaltsnahen Dienstleistungen wie Alltagshilfe, Hauswirtschaft oder Betreuung genutzt werden kann, wird für alle Pflegegrade (1 bis 5) auf 131 € monatlich angehoben.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Digitale Pflegeanwendungen
Für detaillierte Informationen zu Leistungen wie Haushaltshilfe, Erste Hilfe bei der Pflegeorganisation oder Unterstützung durch einen ambulanten Betreuungsdienst wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder offizielle Beratungsstellen.